by Johannes Tappeiner - 03.11.2009 - Meran - Company
Angaben für Kapitalgesellschaften auf Websites
Lt. dem Gesetz 88/2009 müssen ab sofort alle Kapitalgesellschaften in Italien auf der Website folgende Angaben zum Unternehmen anführen:
- den Gesellschaftssitz
- das Firmenregister in welches die Kapitalgesellschaft eingetragen ist
- die Eintragsnummer (entspricht der Steuernummer) in das Firmenregister
- das eingezahlte Gesellschaftskapital (Gesellschaftskapital aus der letzten Bilanz ersichtlich)
- wenn nur ein Gesellschafter vorhanden - Name des Gesellschafters
Wir bitten alle unsere Website-Kunden uns die benötigten Informationen zu übermitteln, wir werden diese dann umgehend auf der Seite ändern.